Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Der HFA besteht aus 15 Mitgliedern, deren Zuständigkeit in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Hauptsatzung  geregelt ist.
 
Eigene Entscheidungsbefugnisse hat der HFA in folgenden Angelegenheiten: 
  • Vorgänge von besonderer politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung, die der Rat weder sich noch einem Ausschuss ausdrücklich vorbehalten hat und die auch nicht in die ausschließliche Zuständigkeit des Rates fallen
  • Vorgänge, die in die Beratungszuständigkeit der Fachausschüsse fallen und nicht vom Rat gem. § 41 GO NRW oder anderer gesetzlicher Vorschriften zu entscheiden sind und bei denen sich der Rat nicht ausdrücklich die Entscheidung vorbehalten hat
  • Regelung von Zuständigkeiten im Einzelfall gemäß § 37 Absatz 2 GO NRW
  • Kompetenzstreitigkeiten zwischen anderen Ratsausschüssen
  • Interkommunale Kooperationen
  • Grundsatzfragen des bürgerschaftlichen Engagements
  • Grundsatzfragen des kommunalen Krisenmanagements
  • Grundsatzfragen zur Inklusion
  • Grundstücksgeschäfte ab 500.000 EUR Verkehrswert
  • Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigun-gen ab 250.000 Euro bis 750.000 Euro (konsumtiv) und ab 500.000 Euro bis 1.000.000 Euro (investiv) gemäß § 83 bzw. 85 GO NRW
  • Grundsatzfragen der Verwaltungsoptimierung, der Personalentwicklung und des elektroni-schen Sitzungsdienstes
  • Grundsatzfragen der verwaltungsinternen Digitalisierung, Datenverarbeitung und IT-Sicher-heit
  • Dienst- und arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, nach Maßgabe der GO NRW und der Hauptsatzung. Soweit solche Entscheidungen Beschäftigte in der bezirklichen Selbstverwaltung betreffen, ist die Bezirksvertretung vorher zu hören.
  • Zahl der anzustellenden Nachwuchskräfte

Der HFA ist insbesondere bei folgenden Angelegenheiten beratend tätig: 
  • Entscheidungen des Rates
  • Haushalt der Stadt Bochum einschließlich Haushaltssatzung, Haushaltssicherungskonzept, Eckwertebeschluss und wirkungsorientierter Steuerung
  • Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung einschließlich der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • Grundsätze der Beamtenbewertung
  • Strategische Personal- und Organisationsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte
  • Gleichstellungsangelegenheiten der Stadt Bochum und nach dem Landesgleichstellungsgesetz
  • Organisatorische Veränderungen, die eine Höherbewertung im höheren Dienst oder eine Stellenneuschaffung im höheren Dienst zur Folge haben (Mitteilung der Verwaltung)
  • Stellenübertragungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters fallen und Beschäftigte des höheren Dienstes betreffen (Mitteilung der Verwaltung)
 
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Mitglieder
Stellvertreter/in
weiteres Mitglied
Thomas Becker
zuständiger Fraktionsreferent
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