Ausschuss für Planung und Grundstücke

Zuständigkeit

Dem Ausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie Sachkundige Einwohner an.
 
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
  • verbindliche Bauleitplanung
  • Vorhaben- und Erschließungspläne
  • Grundsatzbeschlüsse über städtebaulich bedeutsame Vorhaben
  • Grundstücksgeschäfte ab 100.000 Euro bis unter 500.000 Euro Verkehrswert
  • Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (Problemimmobilien)
  • Denkmalschutz
  • Kontinuierliche Fortschreibung der zu verkaufenden Grundstücke
  • Städtebauliche Verträge
  • Regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnisse des Gestaltungsbeirates
  • Städtebauliche Entwürfe, Wettbewerbe und Konzeptionen als Entwicklungslinien der Bauleitplanung
  • Grundstücksgeschäfte (Mieten und Pachten von Immobilien mit einer Laufzeit ab fünf Jahren unter Anrechnung von Verlängerungsoptionen, sofern nicht die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister oder eine Bezirksvertretung zuständig ist

Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Grundstücksgeschäfte in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen
  • Mitteilung über die von der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister getätigten Grundstücksgeschäfte
  • Anregungen des Gestaltungsbeirats
  • Ergebnisse der Flächenkonferenz
  • Handlungskonzept Wohnen
  • Mitteilungen über beabsichtigte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, eines Landschaftsplans oder nach Paragraf 35 Baugesetzbuch
  • Grundstücksgeschäfte, bei denen der Buchwert beziehungsweise der vom Gutachterausschuss festgelegte Wert um mehr als zehn Prozent unterschritten wird und deren Wert 30.000 Euro übersteigt
  • Veränderungssperren
  • Mitteilungen über von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister geschlossene Grundstücksgeschäfte (Mieten und Pachten von Immobilien mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren)
ALLE |
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Vorsitzende
Mitglieder
Maurice Schirmer
Sprecher / Sachkundiger Bürger
Fraktionsreferent
Stellvertreter/in
Nach oben