Zu einer interessanten Führung mit Frau Hagemann von der Anstaltsleitung der JVA Langendreer über das Justizgelände und durch die Ausbildungsbetriebe hat die Frauen Union Bochum am vergangenen Donnerstag (15.9.) eingeladen.
Die JVA Bochum-Langendreer hat als „Berufsförderungsstätte“ eine Sonderzuständigkeit: Sie ist ausschließlich für die Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen Strafgefangener aus ganz NRW zuständig. Neben abschlussbezogenen Umschulungsmaßnahmen bis hin zum Facharbeiterbrief besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen von modularen Qualifizierungsmaßnahmen Teilabschlüsse zu erwerben. So kann jedem Gefangenen in den vorgehaltenen Fachbereichen eine, den individuellen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende, berufliche Förderung angeboten werden.
Durch die Unterbringung der Gefangenen im offenen Vollzug und die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen kann zudem eine vollzuglich begleitete Erprobung in Freiräumen erfolgen, um nach der Haftentlassung den Übergang in die Freiheit zu erleichtern und die soziale Eingliederung in unsere Gesellschaft deutlich zu erhöhen.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung bildet das Fundament für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung.
Damit erfüllt die JVA-Langendreer auch die gesetzlichen Ziele des Strafvollzuges. Denn neben der Bestrafung von Tätern bildet auch die Resozialisierung eine wichtige Säule des Strafvollzugs.
So heißt es in § 1 Strafvollzuggesetz NRW: „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“