Integrationsausschuss

Gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW werden auch Migrantenvertreter direkt gewählt.

Seit der Kommunalwahl 2004 tritt die CDU mit dem CDU-Forum Integration (Liste 3) an.

Am 14. September 2025 findet in Bochum, zusammen mit der Kommunalwahl, auch die Wahl des Integrationsgremiums statt.
Dieses kommunale Gremium vertritt die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte.
Es hat u.a. die Aufgabe, die Mitwirkung von Migrant*innen an kommunalen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
Es setzt sich aus direkt gewählten Mitgliedern sowie Ratsmitgliedern zusammen und gibt Empfehlungen an Politik und Verwaltung, um den Integrationsprozess in  Bochum positiv zu gestalten.

Das Integrationsforum der CDU Bochum steht für Vielfalt, Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit. Wir setzen uns für eine Stadt ein, in der alle Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Sprache – gleichberechtigt teilhaben können.

Wofür wir stehen:

Folgende Personen stellen sich zur Wahl:

  1. Mahmud Smo (Bild 1.v.r.); JG 1972, Bürokraft und Sprachmittler
  2. Nevin Karatas; JG 1968, Dipl. Sozialpädagogin
  3. Daniel Dominik Sousa Martins; JG 1990, Verwaltungsfachangestellter
  4. Hanna Goichman (Bild 2.v.r.); JG 1984, Sozialarbeiterin
  5. Dr. Pamela Schmidt; JG 1981, Lehrerin
  6. Ramazan Yalcin,; JG 1973, Beamter
  7. Monika Czyz (Bild mitte); JG 1999, Studentin
  8. Florian Hink (Bild 2.v.l.); JG 1965, Gästeführer
  9. Irina Becker (Bild 1.v.l.); JG 1965, Dipl.-Informatikerin


Hier können Sie unseren Flyer auf:

als PDF-Dokument herunterladen.

Wahlberechtigt ist, wer

- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- eingebürgert wurde oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erhalten hat,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland lebt und
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Bochum mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

„Wie trage ich mich ins Wählerverzeichnis ein?“

Die Stadt Bochum erstellt ein Wählerverzeichnis und benachrichtigt automatisch alle Wahlberechtigten. Falls Sie bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, können Sie sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihre Wahlberechtigung nachweisen (z.B. durch Ausweisdokumente und Meldebescheinigung).

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie ganz einfach online unter folgendem Link veranlassen: Ein Onlinedienst der Stadt Bochum

Sollte das Öffnen über das Klicken auf den Link nicht funktionieren, kopieren Sie bitte folgenden Link in die Suchzeile Ihres Browsers:

https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F371&formtecid=3&areashortname=Amt11

Bei Fragen zur Wahl, zum Wahlvorgehen oder zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Wahlbüros:
Tel.: 0234/910-5099
Email: Wahlbuero@bochum.de

Bitte informieren Sie die Menschen in Ihrem Umfeld über die Möglichkeit, an den demokratischen Prozessen in Bochum teilzunehmen.