Öffentliches Grillen: CDU fordert Gesamtkonzept
Die CDU macht sich für ein Gesamtkonzept „Grillen in Bochum“ stark. Ein entsprechender Antrag der Union wurde jetzt vom Stadtrat zur Beratung in den Umweltausschuss verwiesen. „Wir sind als Ratsfraktion seit Jahren an dem Thema dran, haben schon mehrere Anträge gestellt“, erklärt CDU-Ratsmitglied Hans Henneke. „Leider sind wir mit unseren Vorstößen bei Rot-Grün immer wieder auf Widerstand gestoßen. Aber so langsam scheint selbst die Koalition aufzuwachen. Bestes Beispiel ist die aktuelle Diskussion um ein Grillverbot am Ümminger See im Bochumer Osten.“ Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Dr. Daniel Obitz ergänzt: „Uns als CDU geht es dabei ausdrücklich nicht nur um den Ümminger See. Wir haben viele Gespräche mit Bürgern geführt, die sich auch an anderen Standorten von Grillgelagen jenseits des Erlaubten belästigt fühlen. An erster Stelle ist hier die Schmechtingwiese zu nennen!“
CDU-Ratsherr Christian Haardt stellte am Donnerstag im Rat klar, dass es mit bloßen Grillverboten nicht getan ist: „Es muss mehr passieren als eine Änderung der Sicherheitsverordnung.“ Das Vollzugsdefizit müsse ebenfalls angesprochen werden. Stichwort: Kontrollen! So heißt es im CDU-Antrag: „Unabhängig von der Vorlage eines umfassenden Konzeptes wird die Stadtverwaltung schon jetzt aufgefordert, die bereits geltenden Regelungen für Grillverbote konsequent durchzusetzen. Von daher wird die Verwaltung aufgefordert, durch die erforderliche Präsenz des Ordnungsdienstes der Stadt Regelmissachtungen durch verbotenes Grillen oder Vermüllen von Parkflächen schon im Vorfeld sicher zu verhindern und im Bedarfsfall auch zu ahnden.“
Ein Hauptproblem am Ümminger See, das machte Haardt im Rat deutlich, sei der „Grilltourismus“. Die Grünanlage mit ihrer guten Autobahnanbindung ist einfach zu attraktiv – nicht zuletzt für Besucher aus Nachbarstädten mit deutlich restriktiveren Bestimmungen beim öffentlichen Grillen. Haardt warf daher im Rat eine einfache Frage auf: „Ist es möglich, das Recht zum Aufstellen und Betreiben eines Grills an den Wohnsitz zu knüpfen, konkret also dieses Recht nur Personen einzuräumen, die in Bochum gemeldet sind?“