Kein Betreuungsmonopol für Yüksels AWO

Stellungnahme zur Kritik von SPD-/AWO-Vorsitzenden an Auftragsvergabe

Roland Mitschke, stellvertretender FraktionsvorsitzenderRoland Mitschke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Es ist schon bemerkenswert, wie der Landtagsabgeordnete, AWO- und SPD-Vorsitzende Yüksel mit geltendem Recht umgeht, kritisiert Roland Mitschke (CDU) Yüksels Stellungnahme zur Vergabe der Betreuungsdienstleitungen in der Flüchtlingsunterkunft am Nordbad. Offensichtlich ist die AWO hier nicht zum Zuge gekommen, weil ein anderer die geforderte Leistung günstiger angeboten hat. Die Verwaltung hat nichts anderes getan als geltendes Recht anzuwenden. Es ist keine Initiative des SPD-Politikers zur Änderung dieses Rechts bekannt.

Fakt ist, dass die SPD-nahe AWO in Bochum mit einer Vielzahl von Dienstleistungen beauftragt ist. Daraus darf sich – so Mitschke – keine Monopolstellung entwickeln. Gerade bei den sozialen Dienstleistungen muss es Pluralität geben und auch hier darf Wettbewerb nicht ausgeschlossen werden. Im konkreten Verfahren zeigt sich Yüksel als schlechter Verlierer, indem er den Wettbewerber diskreditiert. Dass dieser auch Dienstleistungen beim Militär erbringt, disqualifiziert ihn nicht für ein Engagement in Bochum und in anderen Städten.