Grundsteuer: CDU-Position bestätigt

Karsten Herlitz, FraktionsvorsitzenderKarsten Herlitz, Fraktionsvorsitzender

Die CDU-Ratsfraktion Bochum sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in ihrer Position zur Grundsteuerpolitik bestärkt. Das Gericht hat klargestellt, dass differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer grundsätzlich zulässig sein können.

Zwar wurde ein konkreter Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden aufgehoben. Das Gericht stellte jedoch zugleich fest, dass Kommunen nach der Grundsteuerreform unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen dürfen, etwa um Wohnkosten zu stabilisieren. Entscheidend sei eine rechtssichere und sachgerechte Ausgestaltung. Damit widerspricht das Gericht ausdrücklich einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen für unzulässig gehalten hatte.

Für die CDU in Bochum bestätigt das Urteil den politischen Ansatz, bei der Grundsteuer stärker zwischen verschiedenen Nutzungsarten zu differenzieren. „Das Urteil aus Düsseldorf ist eine wichtige Klarstellung. Differenzierte Hebesätze sind grundsätzlich möglich. Genau dafür haben wir uns auch in Bochum eingesetzt. Jetzt kommt es darauf an, eine rechtssichere und ausgewogene Lösung zu finden“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion in Bochum Karsten Herlitz. „Wir gehen mit Rückenwind in die Gespräche, die jetzt in Bochum zu führen sind. Unser Ziel bleibt eine Grundsteuerregelung, die die Wohnkosten für die Bochumerinnen und Bochumer im Blick behält.“