Zuständigkeiten in der Hauptsatzung: Stadtrat überrumpelt

Christian Haardt, stellv. FraktionsvorsitzenderChristian Haardt, stellv. Fraktionsvorsitzender

Christian Haardt war stocksauer auf die Stadtverwaltung, und er sagte das auch. „Ich bin richtig stinkig auf die Verwaltung“, meinte er am Ende der fast siebenstündigen Ratssitzung am Donnerstag im RuhrCongress. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion fühlte sich überrumpelt – wie wohl der gesamte Stadtrat. Ein paar Stunden zuvor hatte der Rat eine neue „Hauptsatzung der Stadt Bochum“ beschlossen. Dabei ist den Ratsmitgliedern offensichtlich durchgegangen, was in der „Anlage 2“ aufgeführt ist und mit Blick auf das Verhältnis zu den Bezirken einigen Zündstoff bietet.

In jener Anlage 2 steht nämlich, dass zwei Grünanlagen mit Inkrafttreten der neuen Satzung so wichtig sind, dass sie als überbezirklich bedeutsame Einrichtungen aus der Zuständigkeit der Bezirke herausfallen. Für den Ümminger See und den Stadtgarten Wattenscheid ist in Zukunft der Rat zuständig, die Bezirksvertretungen Ost und Wat-tenscheid sind damit raus. Christian Haardt schimpfte bei der Formulierung einer Anfrage, dass das vom Rat so nicht gewollt und bestellt gewesen sei. „Wie kann das sein?“, fragte er. Und: „Wie will die Verwaltung das reparieren?“ In der Tat hat der Stadtrat die Verwaltung im Dezember 2025 mit der Erstellung einer neuen Hauptsat-zung beauftragt – und damals schon eine „Anlage 2“ mitbeschlossen, in der allerdings von Veränderungen bei den Parks nicht die Rede war!

Christian Haardt ließ keinen Zweifel daran, dass die CDU sich vorbehält, mit einem Antrag wieder den alten Zustand einzufordern. Sein Schlusswort am späten Abend im RuhrCongress: „So geht es nicht!“