Eigentümer im Bereich der Denkmalbereichssatzung „Langendreer Alter Bahnhof“ müssen vor jeder baulichen Veränderung einen Antrag stellen


„Es ist erfreulich, dass mit der Denkmalbereichssatzung in Langendreer Alter Bahnhof das dortige gründerzeitliche Stadtbild dauerhaft geschützt ist, aber mit Sorge betrachtet die CDU die geringe Personalausstattung bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt“, äußert sich Elke Janura, CDU-Ratsfrau und Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke.

Die Bedenken bezüglich der Personalausstattung (derzeit drei Personen) liegen in den Auflagen für die Eigentümer begründet, die jeder Eigentümer einer Immobilie innerhalb einer Denkmalbereichssatzung bzw. eines Denkmals beachten müssen. Denn alle geplanten Veränderungen (innen wie außen) an einem Baudenkmal wie zum Beispiel Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, sind immer im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu klären. Für diese Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW schriftlich mit entsprechenden Unterlagen (Baubeschreibung, Angebote von Handwerkern, Plänen usw.) bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.

De facto heißt das, dass jeder Eigentümer bei gewünschten oder auch dringend erforderlichen Baumaßnahmen einen Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde stellen muss und auch vor der Genehmigung nicht mit der Maßnahme beginnen kann. Deswegen hatte die CDU im Rahmen der Etatberatungen zusätzliches Personal in diesem Bereich gefordert – ist aber wieder einmal an der Koalition aus SPD und Grünen gescheitert. Die Stadt Bochum hat eine Vielzahl von denkmalgeschützten Siedlungen und auch ganzen Bereichen – wie das Stadtparkviertel oder Langendreer Alter Bahnhof.

„Die CDU begrüßt, dass stadtgeschichtliche und stadtbildprägende Bereiche in Bochum erhalten bleiben sollen, aber man kann die Eigentümer in diesen Bereichen dann nicht von nur drei Personen abhängig machen, wenn gegebenenfalls dringend notwendige Arbeiten an Dach und Fach ohne deren Genehmigung nicht beauftragt werden dürfen“, kritisiert Elke Janura die Ablehnung des CDU-Antrags.